Hier finden Sie das Schutzkonzept im Volltext. Es ist ebenfalls als Download verfügbar:
Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Evangelische Kirchengemeinde Kirchzarten-Stegen
Inhaltsverzeichnis
1. Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde: Das sind wir und das wollen wir
2. Potenzial- und Risikoanalyse: Wir betrachten unsere Stärken und Schwächen
3. Personalauswahl und Personalentwicklung: Wir stellen die Eignung der Mitarbeitenden sicher
4. Sensibilisierung und Fortbildung: So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden über den Schutz vor sexuellem Missbrauch
5. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln: Grundregeln für unseren Umgang miteinander
6. Beschwerdeverfahren: Fragen und Kritik sind erwünscht
7. Handlungsplan: Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht geäußert wird
8. Aufarbeitung: So arbeiten wir sexualisierte Gewalt auf
9. Qualitätsmanagement: So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden
10. Schutzkonzept in der Kooperation: Wir schauen über den Tellerrand und sind Vernetzt
11. Öffentlichkeitsarbeit: So machen wir unser Schutzkonzept öffentlich bekannt
12. Beschluss: Wir steht hinter dem Schutzkonzept und verantworten die Umsetzung
1)Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde im Hinblick auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt:
In unseren Kirchengemeinden sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Wir möchten, dass sie sich sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.
Als Kirche setzen wir uns besonders für Menschen in leiblicher Not, seelischer Bedrängnis sowie sozial schwierigen Verhältnissen ein und versuchen, die Ursachen dieser Not zu beheben. Wir achten die Würde des Individuums. Gewalt in jeglicher Form, insbesondere sexualisierte Gewalt, ist mit diesem Auftrag in keiner Weise vereinbar. Wir verurteilen jede Art von Gewalt aufs Schärfste.
Es ist beschämend, dass in der Vergangenheit Menschen, die bei uns in diakonischen Einrichtungen oder Gemeinden und kirchlichen Arbeitsbereichen nach Gemeinschaft, Trost, Hilfe oder Orientierung gesucht haben oder uns zur Pflege, Erziehung und Versorgung anvertraut waren, ausgenutzt oder erniedrigt wurden sowie sexualisierte Gewalt erfahren haben und sogar strafrechtlich relevant misshandelt wurden. Es liegt in der Verantwortung aller haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeitenden, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit solche Vorfälle nie wieder passieren!
Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen. Daneben schauen wir aber auch auf Abhängigkeitsverhältnisse und asymmetrische Machtstrukturen unter Erwachsenen.
Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Landeskirche.
An der Erarbeitung waren unter der Leitung von Anna Natau, Barbara Berz, Susanne Thomas und Philipp van Oorschot die folgenden Personen und Gremien beteiligt:
· Kirchengemeinderat
· Gemeindebeirat
· Hauptamtliche: Pfarrer, Gemeindediakon, Kindergartenleiterin, Gemeindesekretärin, Hausmeister
2) Potenzial- und Risikoanalyse
Grundlage eines Schutzkonzeptes stellt die Potenzial- und Risikoanalyse dar, die partizipativ und vor Ort durchgeführt wird.
Bestandsaufnahme
· Zu unserer Kirchengemeinde gehören 3483 Mitglieder, darunter 528 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Stand: 20.05.2025).
· In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und bei folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen
o Kindergottesdienst
o Krippenspiel
o Kinder-Friedensnachmittag
o Konfi3
o Konfirmandenunterricht samt Konfi-Freizeit
o Church-Night
· In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und bei folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen:
o Seniorenkreis Stegen
o Nachmittag der älteren Generation Kirchzarten
o Besuchskreis Kirchzarten
· In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Konstellationen besondere Abhängigkeitsverhältnisse unter Erwachsenen:
o Tätigkeitsverhältnisse von Haupt- und Ehrenamtlichen
· Unsere Kirchengemeinde ist Trägerin folgender Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene:
o Evang. Kindergarten Kirchzarten: Diese Einrichtung hat ein eigenes Konzept erstellt, das eigenständiger Bestandteil des Konzepts unserer Kirchengemeinde ist.
Ergebnisse der Risikoanalyse
Die Risikoanalyse hilft uns, Schwachstellen zu entdecken, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt ermöglichen oder begünstigen. Das heißt nicht, dass es aufgrund dieser Risiken bereits zu Übergriffen gekommen ist oder auf jeden Fall kommen wird.
Nicht jede Gefährdungslage oder Schwachstelle lässt sich beseitigen, aber es ist oft möglich, die dabei entstehenden Risiken zu reduzieren. Damit erhalten wir Anregungen für die gezielte Weiterentwicklung unseres Schutzkonzeptes: Die Ergebnisse nutzen wir, um die Bausteine des Schutzkonzeptes mit konkreten Maßnahmen und / oder Standards zu füllen.
Die im Abschnitt 2 aufgeführten Einrichtungen, Gruppen, Ereignisse und Konstellationen haben wir sowohl auf schützende wie auch auf noch bestehende Risikofaktoren hin überprüft. Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren erfolgte partizipativ, die folgenden Personengruppen wurden einbezogen:
· Hauptamtlich Mitarbeitende
· Gruppenleiter*innen
Die folgenden Kategorien haben wir bei der Risikoanalyse in den Blick genommen:
1. Personal, auch Ehrenamtliche
2. Zielgruppenspezifische Besonderheiten: U10, Konfis und Jugend, Senioren und hilfsbedürftige Erwachsene
3. Gelegenheiten / Situationen
4. Räumliche Situation
5. Macht- und Entscheidungsstrukturen
6. Transparenz: Beschwerdewege
Für identifizierte Risikobereiche haben wir folgende Maßnahmen entwickelt, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde zu erhöhen:
1. Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeitenden
o Alle Mitarbeitenden unterschreiben die Selbstverpflichtung (siehe Punkt 5) bei Beginn ihrer Tätigkeit.
o Alle Hauptamtlichen, alle Mitglieder des Kirchengemeinderates und alle Ehrenamtlichen mit verantwortlichen Aufgaben (Gruppenleitung) nehmen an einer « Alle Achtung »-Schulung teil.
o Alle Hauptamtliche, alle Mitglieder des Kirchengemeinderates und alle Ehrenamtlichen, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.
2. Zielgruppen:
Einmal jährlich wird in den Gruppen und Kreisen durch die Gruppenleitung Feedback zur Arbeit eingeholt. Dabei wird auch gefragt: Gab es Situationen, in denen ich mich unwohl gefühlt habe? Dies kann anonym oder mit freiwilliger Namensnennung geschehen. Wenn gewünscht, gibt es eine Rückmeldung des KGRs. Bei Kindern unter 12 Jahren werden die Eltern befragt.
Kinder
o Krippenspiel: Keine Bevorzugung von Kindern und Jugendlichen, Auswahlkriterien sind transparent
o Wenn Kinder beim Toilettengang Hilfe benötigen, bringen wir sie, wenn möglich, zu den Eltern. Ist das nicht möglich, informieren wir die Eltern zeitnah.
o Wenn Kinder körperlichen Trost benötigen (Umarmung, auf dem Schoß sitzen), fragen wir das Kind vorher, achten ihre und unsere Grenzen und informieren im Anschluss die Eltern.
Konfi und Jugend
o Keine verschlossenen Türen (Gruppenraum und Außentüren)
o Alle genutzten Räume sind von außen einsehbar
o Regelmäßige “Kontrolle” während Arbeitsphasen in Kleingruppen in unterschiedlichen Gruppenräumen
o Sollten Spiel/ Übungen mit „engerem“ Körperkontakt und/oder Vertrauensverhältnis pädagogisch sinnvoll erscheinen, werden diese mit besonderer Rücksicht auf die persönlichen Grenzen der einzelnen Teilnehmenden durchgeführt. Niemand wird zur Teilnahme verpflichtet. Es besteht jederzeit die Möglichkeit aus dem Spiel/der Übung auszusteigen oder diese zu beenden. Leitende Person und Teamer beteiligen sich nicht.
o Leitung achtet darauf, dass die Teilnehmenden keine Grenzen überschreiten.
o Eine romantische Beziehung zwischen Leitungs-/ Betreuungspersonen ist ausgeschlossen. Diese Regel wird insbesondere gegenüber der Leitungs-/ und Betreuungspersonen kommuniziert.
o Bei Übernachtungen ist ein geschlechtergemischtes Team zwingend erforderlich. Geschlechter getrennte Zimmer bei Übernachtungen sind zwingend erforderlich.
o Bei Übernachtung werden die Besuchsregeln anderer Zimmer sowie die Verhaltensregeln im eigenen und fremden Zimmer zu Beginn gemeinsam besprochen und festgelegt, wie Anklopfen vor Betreten von Schlafräumen/ Zimmern.
o Leitungs- und Betreuungspersonen übernachten in separaten Zimmern (nach Möglichkeit in Einzelzimmern). Stehen keine Einzelzimmer zu Verfügung wird die Zimmersituation und -einteilung der Leitungs- und Betreuungspersonen im Vorhinein thematisiert und eine für alle passende Lösung gefunden.
o Es stehen jederzeit geschlechtergetrennte Sanitärräume zur Verfügung.
o Kein Alkohol/Rauschmittel (auch nicht abends!) für Leitung/Teamer
Senior*innen und hilfsbedürftige Erwachsene
o Wenn Personen beim Toilettengang Hilfe benötigen, bringen wir sie, wenn möglich, zu den Betreuungspersonen. Ist das nicht möglich, informieren wir die Betreuungspersonen zeitnah.
o Vor Körperkontakt, der als übergriffig wahrgenommen werden kann, fragen wir nach. Die Ablehnung von Körperkontakt ist ausnahmslos zu respektieren.
3. Gelegenheiten
o Wir nutzen für 1:1-Situationen gut einsehbare Räume
o Selbständige Kleingruppenarbeit bei Jugendlichen: Gruppenleitung schaut regelmäßig nach
o Eins-zu-eins-Situationen sind Teil kirchlicher Arbeit, gerade im Bereich der Seelsorge sind sie erwünscht und nötig. Wir beachten in diesen Situationen besonders die Regeln des Schutzkonzeptes.
4. Räumliche Situation
o Räume: Schlüssel nur für aktive Mitarbeitende ausgegeben
o Keller EGZ: Bewegungsmelder im Flur
o Küche EGZ: Notlicht in der Küche (Zugang zum barrierefreien WC)
o Unbekannte Personen auf Gelände freundlich ansprechen
o Wir nutzen für 1:1-Situationen gut einsehbare Räume. In seelsorgerlichen Kontexten kann es geboten sein, auch nicht-einsehbare Räume zu nutzen.
5. Macht- und Entscheidungsstrukturen
o Wir sind uns der Führungsverantwortung gegenüber jungen Teamern bewusst
6. Transparenz
o Klärung von Anlaufstellen und in- und außerhalb Gemeinde
o Veröffentlichung durch Homepage, Aushang sowie einem Extra-Blatt für Jugendliche
3) Personalauswahl und Personalentwicklung:
So stellen wir die Eignung der Mitarbeitenden in unserer Kirchengemeinde sicher
Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Gleichbedeutend gilt es, die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers zu achten, egal ob es Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sind, mit denen wir es zu tun haben. Im professionellen Kontext aber auch im persönlichen Umgang gilt es stets das Nähe und Distanzempfinden zu wahren. In machen Konstellationen, wie in der Beratung oder Seelsorge, gilt ein strenges Abstinenzgebot. Die hier beschriebenen Standards gelten für bereits aktive und für neue Mitarbeitende, egal ob sie haupt- oder ehrenamtlich tätig sind.
Im Bewerbungs-/Erstgespräch wird thematisiert, dass uns der Schutz vor sexualisierter Gewalt wichtig ist und wir die Mitarbeit dabei erwarten. Diese Themen werden wir dabei ansprechen:
o die Haltung der Kirchengemeinde
o unsere Präventionsstandards, wie die Einhaltung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer « Alle Achtung »-Schulung
o Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Regeln
A) Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag
Die personalverantwortliche Person (Pfarrperson) überprüft vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten die fachliche und persönliche Eignung der Mitarbeitenden. Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.
Die personalaktenführende Stelle sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:
o Bescheinigung über die Teilnahme an einer « Alle Achtung »-Schulung (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
o Erweitertes Führungszeugnis (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
o Unterschriebene Selbstverpflichtung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit) – siehe Punkt 5
Zuständig für die Beschäftigten der Kirchengemeinde ist das VSA Emmendingen.
Für folgende Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ist die Personalabteilung des Evangelischen Oberkirchenrats zuständig: Pfarrperson.
Prävention gegen sexualisierte Gewalt und Maßnahmen des Schutzkonzepts sind auf allen Ebenen eine gemeinsame Aufgabe von Träger und Mitarbeitenden und daher auch ein Thema in der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitendenvertretung (MAV).
B) Ehrenamtlich Mitarbeitende
Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten. Dies bedeutet keinesfalls einen „Generalverdacht“, sondern das Bestreben, aktiv und gemeinsam die Verantwortung für die Anvertrauten zu tragen und auf die Qualität unserer Arbeit zu achten!
Für die Personen, die diese Tätigkeiten mit einem Schutzauftrag in unserer Kirchengemeinde ausüben, sind je nach Intensität des Kontakts und Dauer der Tätigkeit folgende Verpflichtungen damit verbunden:
o Alle Mitarbeitenden unterschreiben die Selbstverpflichtung (siehe Punkt 5) unterschreiben bei Beginn ihrer Tätigkeit.
o Alle Hauptamtlichen, alle Mitglieder des Kirchengemeinderates und alle Ehrenamtlichen mit verantwortlichen Aufgaben (Gruppenleitung) nehmen an einer « Alle Achtung »-Schulung teil.
o Alle Hauptamtliche, alle Mitglieder des Kirchengemeinderates und alle Ehrenamtlichen, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Diese Anforderungen ergeben sich aus der Gewaltschutzrichtlinie der Landeskirche sowie aus unserer Vereinbarung mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nach § 72a SGB VIII.
Vorgehen:
Die ehrenamtlichen Tätigkeiten in unserer Kirchengemeinde und die damit verbundenen Pflichten haben wir in einer Liste erfasst. Diese Liste der Tätigkeiten gehört verbindlich zu unserem Schutzkonzept. Die Liste der Personen wird vom Pfarrbüro mindestens einmal jährlich aktualisiert, und zwar immer im November. Dabei wird auch überprüft, ob alle notwendigen Dokumente angefordert wurden bzw. bereits vorliegen.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Anforderung und Entgegennahme der Dokumente von Ehrenamtlichen und für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist:
Funktion in der Kirchengemeinde: Pfarrer
Name: Philipp van Oorschot
ggfs. Vertretung: Stellv. Vorsitz im Kirchengemeinderat
4) Sensibilisierung und Fortbildung :
Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich der Bildungsarbeit für Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen tätig sind, nehmen an « Alle Achtung »-Schulung teil.
Bei Mitarbeitenden mit Arbeitsvertrag ist der jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, Mitarbeitende auf ihre Teilnahmepflicht hinzuweisen. Die Kontrolle der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen Dienstgeber bzw. durch die von ihm beauftragte Dienststelle.
Bei ehrenamtlich Mitarbeitenden, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Kirchengemeinde erfüllen, ist die/der jeweils zuständige Mitarbeitende, in Zusammenarbeit mit dem Pfarrbüro, dafür verantwortlich.
Wichtiger Hinweis : Mitarbeitende, die selbst von sexualisierter Gewalt betroffen waren oder sind und die befürchten, dass die psychische Belastung einer regulären « Alle Achtung »-Schulung zu hoch sein könnte, erhalten die Möglichkeit, die Schulung in einem geschützten Rahmen zu machen. Sie wenden sich dazu vertraulich an die Fachstelle Prävention im Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe.
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an einer « Alle Achtung »-Schulung teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind. Die « Alle Achtung »-Schulung werden über den Kirchenbezirk Breisgau-Hochschwarzwald organisiert. In unserer Kirchengemeinde / im Kirchenbezirk gibt es folgende Multiplikator*innen für die « Alle Achtung »-Schulung, die wir für Schulungen anfragen können: Elsija Saier, Torben Bremm, Philipp van Oorschot
Über die « Alle Achtung »-Schulungen für Mitarbeitende hinaus fördern wir Informations- und Präventionsangebote für Familien, Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und die ganze Kirchengemeinde.
5) Verhaltenskodex
Uns ist wichtig, dass alle in unserer Kirchengemeinde auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.
Wir haben auf Grundlage einer Risikoanalyse einen eigenen Verhaltenskodex erarbeitet:
Als Ehrenamtliche*r und Hauptamtliche*r in der Evangelische Kirchengemeinde Kirchzarten-Stegen verpflichte ich mich zu folgendem Verhalten:
1. In der Arbeit mit Schutzbefohlenen, wie insbesondere Kindern und Jugendlichen, bin ich mir meiner besonderen Rolle als Vorbild und Vertrauensperson bewusst. Ich missbrauche dieses Machtverhältnis nicht und verpflichte mich dazu einzuschreiten, wenn ich Grenzverletzungen erlebe oder beobachte.
2. Ich vermeide Bevorzugung von bestimmten Personen und mache Auswahlkriterien transparent.
3. Ich passe meine verbale und non-verbale Ausdrucksweise meiner Rolle an. In keiner Form des Miteinanders verwende ich sexualisierte oder verletzende Sprache oder Gesten. Ebenso mache und dulde ich keine abfälligen Bemerkungen und Bloßstellungen, auch nicht unter Kindern und Jugendlichen.
4. Die Gestaltung des Körperkontakts muss alters- und entwicklungsgemäß sein und den Umgang einer Vertrauensperson mit Schutzbefohlenen widerspiegeln. Vor Körperkontakt, der als übergriffig wahrgenommen werden kann, frage ich nach. Die Ablehnung von Körperkontakt ist ausnahmslos zu respektieren. Wenn Kinder körperlichen Trost benötigen (Umarmung, auf dem Schoß sitzen), informiere ich im Anschluss die Eltern. Bei Körperkontakt achte ich auch auf meine eigenen Grenzen.
5. Bei der Planung von Angeboten berücksichtige ich den kognitiven und psychosozialen Entwicklungsstand der Zielgruppe.
6. Einzelgespräche finden nur in gut einsehbaren Räumen statt. In seelsorgerlichen Kontexten kann es geboten sein, auch nicht-einsehbare Räume zu nutzen.
7. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung halte ich mich an die Regel des Schutzkonzeptes.
8. In Sanitärräumen halte ich mich als Betreuungsperson in aller Regel nicht allein mit einem einzelnen Schutzbefohlenen auf. Wenn Personen beim Toilettengang Hilfe benötigen, bringe ich sie, wenn möglich, zu den Betreuungspersonen. Ist das nicht möglich, informiere ich die Betreuungspersonen zeitnah.
9. Ich schaue nicht weg, wenn Menschen in unserer Gemeinde Grenzverletzungen erleben.
10. Ich höre zu und nehme ernst, wenn sich mir jemand anvertrauen möchte: Ich höre zu, wenn die mir anvertrauten Personen mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch andere Personen seelische, verbale, sexualisierte und körperliche Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalt von männlichen und weiblichen Täter*innen verübt werden kann und dass alle Personen unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht betroffen sein können. Ich unterstütze die Person bei weiteren Schritten gemäß dem Handlungsplan.
6) Beschwerdeverfahren
In der Arbeit mit Menschen passieren Fehler. Unser Ziel ist, diese möglichst zu korrigieren und daraus zu lernen. Die Mitarbeitenden haben daher die Aufgabe, Möglichkeiten für Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zu schaffen und Offenheit für solche Gespräche zu signalisieren.
Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern/Sorgeberechtigte sowie die haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Die Leitung der Kirchengemeinde trägt die Verantwortung für einen konstruktiven Umgang mit diesen Informationen.
Wir informieren alle über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege. Auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden über die Ansprechstellen und Beschwerdewege informiert. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.
Wir fördern eine Feedback- und Fehlerkultur mit folgenden Maßnahmen:
o Auswertungsrunden bei Freizeiten
o Hinweisschilder in den Gruppenräumen
o Veröffentlichung auf Homepage
o Hinweis auf Anmeldebögen
Ansprechstellen und Beschwerdewege
Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sollen folgende Ansprechpersonen in der Kirchengemeinde informiert werden: Anna Natau, Barbara Berz sowie der Leitung der Kirchengemeinde: Karin Möwis, Philipp van Oorschot, Susanne Thomas
Folgende Ansprechstellen gibt es über die Kirchengemeinde hinaus:
o Im Kirchenbezirk: Dekan Schmid-Hornisch, www.ekbh.de
o Wildwasser e.V.: www.wildwasser-freiburg.de
o Wendepunkt e.V.: www.wendepunkt-freiburg.de
o Vertrauenstelefon der Landeskirche, Kostenlos und anonym
Telefonzeiten: Mittwoch von 12:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
800 1629, wiebke.mueller@ekiba.de
o Zentrale Anlaufstelle .help, Kostenlos und anonym
800 0112, zentrale@anlaufstelle.help, https://www.anlaufstelle.help
o Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, Kostenlos und anonym
Telefonzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 20:00 Uhr
Telefonzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 20:00 Uhr
0800 2255530, https://nina-info.de/hilfe-telefon, https://www.hilfe-portal-missbrauch.de
Die Kontaktadressen werden ständig auf der Homepage und im Schaukasten veröffentlicht.
Im Gemeindebrief wird auf die Homepage verwiesen.
Im Gemeindebrief wird auf die Homepage verwiesen.
7) Handlungsplan:
Bei akuter Bedrohung:
Sollte eine Person akut bedroht sein, ist zuallererst der Schutz dieser Person zu gewährleisten.
Keine akute Bedrohung:
Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle (Ansprechstelle im Evangelischen Oberkirchenrat) in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.
Zur Beratung bei Unsicherheit stehen zur Verfügung:
o Vertrauenstelefon der Landeskirche, Kostenlos und anonym
Telefonzeiten: Mittwoch von 12:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
801 1629, wiebke.mueller@ekiba.de
o Ansprechstelle der Landeskirche: ansprechstelle@ekiba.de
o Zentrale Anlaufstelle .help, Kostenlos und anonym
800 0112, zentrale@anlaufstelle.help, https://www.anlaufstelle.help
o das Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
o Wichtiger Hinweis: Bei Einschaltung der Polizei ist zu beachten, dass diese dazu verpflichtet ist, bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch (Offizialdelikt) weiter zu ermitteln. Da dies ggfs. den Interessen oder Wünschen der Betroffenen widerspricht, ist eine vorherige anwaltschaftliche Beratung zu empfehlen.
Zurückliegende Fälle:
Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserer Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe geschehen sind, ist die Kirchengemeinde zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert. Zur Beratung steht die Ansprechstelle im Evangelischen Oberkirchenrat zur Verfügung.
A) Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde
Als Kirchengemeinde sind wir entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Meldungen über Fälle sexualisierter Gewalt bearbeitet und die notwendigen Maßnahmen veranlasst werden, um die Gewalt zu beenden, die betroffenen Personen zu schützen und weitere Vorfälle zu verhindern.
Entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie muss unverzüglich der/die Pfarrer*in und / oder die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat informiert werden, wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben.
Als Kirchengemeinde führen wir die Interventionsmaßnahmen selbst und eigenverantwortlich durch. Bei Interventionen steht uns die landeskirchliche Ansprechstelle beratend zur Seite (ansprechstelle@ekiba.de).
Es ist ein Interventionsteam zu bilden. Dieser besteht aus den folgenden Funktionen, die derzeit mit folgenden Personen besetzt sind :
Pfarrer: Philipp van Oorschot
Vorsitz KGR: Pfarrer, Susanne Thomas, Karin Möwis
Beauftragte*r für Schutzkonzept: Anna Natau, Barbara Berz, Susanne Thomas
Der/die Pfarrer*in ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/ dem Verdacht vor Ort und bezieht die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat zur Beratung und Unterstützung mit ein (§14 GewSchR: Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt).
Die Meldestelle nimmt Meldungen von Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt entgegen, dokumentiert diese und sorgt für die weitere Bearbeitung der Meldung unter Berücksichtigung von Hinweisen auf täterschützende und tatbegünstigende Strukturen
(§12 GewSchR: Melde- und Ansprechstellen) an: meldestelle@ekiba.de.
(§12 GewSchR: Melde- und Ansprechstellen) an: meldestelle@ekiba.de.
Hinweise:
o Meldungen können von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs erfolgen.
o Sollte die Pfarrperson selbst unter Verdacht stehen, ist der / die Dekan*in (Dekan Schmid-Hornisch, Bad Krozingen) für die Kommunikation mit der Landeskirche und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.
o Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Betroffener Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Betroffene und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
o Gegenüber der verdächtigten/ übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine*n Mitarbeitende*n handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten. Ehrenamtlichen kann, ggfs. vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.
o Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/Gruppe/Kirchengemeinde.
o Gesetzliche Meldepflichten (z. B. an den KVJS bei Vorfällen im Kindergarten) sind zu beachten.
o Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.
B) Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen
Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist angemessen und konsequent pädagogisch zu handeln. Zur fachlichen Beratung beziehen wir die spezialisierte Fachberatungsstelle „Wendepunkt“ in Freiburg ein.
Der/die Pfarrer*in wird über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte informiert, um Transparenz nach innen und außen herzustellen.
C) Betroffene von sexualisierter Gewalt durch Täter*innen außerhalb der Verantwortung der Kirchengemeinde
Betroffene, die sich Mitarbeitenden der Kirchengemeinde anvertrauen, sollen von diesen in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden.
Ist oder war die Tatperson bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Landeskirche aktiv, ist die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat zu informieren.
8) Aufarbeitung:
Vermutungen und Vorwürfe, die in unserer Kirchengemeinde aufkommen, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet.
Wir sind sensibel für Leid und Stärken der Betroffenen und die Situation ihrer Angehörigen.
Wir sprechen darüber bei folgenden Gelegenheiten:
o Gesprächsrunden
o Diskussionsabende
9) Qualitätsmanagement
A) Regelmäßige Thematisierung
Pfarrperson und Vorsitz des KGR kümmern sich darum, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung der Dienstgruppe und des Kirchengemeinderats kommen.
B) Regelmäßige Aktualisierung der Daten
Das Pfarrbüro überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.
Wie in Punkt 3 vereinbart, überprüft das Pfarrbüro mindestens einmal jährlich die Aktualität der Liste der ehrenamtlichen Personen und die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente.
C) Regelmäßige Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird vom Kirchengemeinderat alle 5 Jahre (zu Beginn einer neuen Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft. Nächster Termin: Frühjahr 2026
10) Schutzkonzept in der Kooperation
A) Zusammenarbeit im Sozialraum
In der Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen, mit Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fördern wir den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt und setzen uns dafür ein, Schutzkonzepte anzuwenden.
Unsere Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche sind in der Regel öffentlich und auch für nicht mitarbeitende Interessierte zugänglich.
B) Fremdfirmen und Mieter
Bei der Vereinbarung von Dienstleistungen durch externe Personen oder Firmen, oder wenn solchen externen Personen oder Firmen kirchliche Räume überlassen werden, wenden wir unsere Regelungen analog an.
In den Mietvertrag nehmen wir einen Hinweis auf unseren Verhaltenskodex auf.
11) Öffentlichkeitsarbeit
Wir machen unser institutionelles Schutzkonzept, den Verhaltenskodex, die Verhaltensregeln und insbesondere die Beratungs- und Beschwerdewege in der Kirchengemeinde bekannt.
Hierfür nutzen wir folgende Medien und Wege:
o Das gesamte Schutzkonzept sowie der Verhaltenskodex werden auf der Homepage der Kirchengemeinde leicht zugänglich eingestellt.
o Der Verhaltenskodex wird zusätzlich an folgenden Orten ausgehängt: Foyer von EGZ und ÖZ
o Die Kontaktadressen für Beratung und Beschwerden, insbesondere die landeskirchlichen Ansprechpersonen, veröffentlichen wir auf der Homepage und im Schaukasten.
12) Beschluss
Der Kirchengemeinderat hat dieses institutionelle Schutzkonzept beraten und am 27.05.2025 beschlossen.




