Verhaltenskodex

Uns ist wichtig, dass alle in unserer Kirchengemeinde auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.
Wir haben auf Grundlage einer Risikoanalyse einen eigenen Verhaltenskodex erarbeitet:
 
Als Ehrenamtliche*r und Hauptamtliche*r in der Evangelische Kirchengemeinde Kirchzarten-Stegen verpflichte ich mich zu folgendem Verhalten:
1.       In der Arbeit mit Schutzbefohlenen, wie insbesondere Kindern und Jugendlichen, bin ich mir meiner besonderen Rolle als Vorbild und Vertrauensperson bewusst. Ich missbrauche dieses Machtverhältnis nicht und verpflichte mich dazu einzuschreiten, wenn ich Grenzverletzungen erlebe oder beobachte.
2.       Ich vermeide Bevorzugung von bestimmten Personen und mache Auswahlkriterien transparent.
3.       Ich passe meine verbale und non-verbale Ausdrucksweise meiner Rolle an. In keiner Form des Miteinanders verwende ich sexualisierte oder verletzende Sprache oder Gesten. Ebenso mache und dulde ich keine abfälligen Bemerkungen und Bloßstellungen, auch nicht unter Kindern und Jugendlichen.
4.       Die Gestaltung des Körperkontakts muss alters- und entwicklungsgemäß sein und den Umgang einer Vertrauensperson mit Schutzbefohlenen widerspiegeln. Vor Körperkontakt, der als übergriffig wahrgenommen werden kann, frage ich nach. Die Ablehnung von Körperkontakt ist ausnahmslos zu respektieren. Wenn Kinder körperlichen Trost benötigen (Umarmung, auf dem Schoß sitzen), informiere ich im Anschluss die Eltern. Bei Körperkontakt achte ich auch auf meine eigenen Grenzen.
5.       Bei der Planung von Angeboten berücksichtige ich den kognitiven und psychosozialen Entwicklungsstand der Zielgruppe.
6.      Einzelgespräche finden nur in gut einsehbaren Räumen statt. In seelsorgerlichen Kontexten kann es geboten sein, auch nicht-einsehbare Räume zu nutzen.
7.       Bei Veranstaltungen mit Übernachtung halte ich mich an die Regel des Schutzkonzeptes.
8.       In Sanitärräumen halte ich mich als Betreuungsperson in aller Regel nicht allein mit einem einzelnen Schutzbefohlenen auf. Wenn Personen beim Toilettengang Hilfe benötigen, bringe ich sie, wenn möglich, zu den Betreuungspersonen. Ist das nicht möglich, informiere ich die Betreuungspersonen zeitnah.
9.      Ich schaue nicht weg, wenn Menschen in unserer Gemeinde Grenzverletzungen erleben.
10.   Ich höre zu und nehme ernst, wenn sich mir jemand anvertrauen möchte: Ich höre zu, wenn die mir anvertrauten Personen mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch andere Personen seelische, verbale, sexualisierte und körperliche Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalt von männlichen und weiblichen Täter*innen verübt werden kann und dass alle Personen unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht betroffen sein können. Ich unterstütze die Person bei weiteren Schritten gemäß dem Handlungsplan.